Schulordnung

An der GSW leben und arbeiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen.
Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so einrichten, dass
        
         –  alle Schüler/innen und Erwachsene sich wohlfühlen können
         –  es gerecht zugeht
         –  die Schwächeren geschützt werden
         –  wir uns umweltgerecht verhalten und darum unseren Lebensraum schützen.
     
 
Unser Zusammenleben ist ohne bestimmte Regeln nicht möglich.
 
An der GSW gelten folgende Regeln:

1.

Wir gehen respektvoll miteinander um. Jeder nimmt Rücksicht auf den anderen. Niemand darf mit Worten beleidigt, bedroht, behindert oder gar körperlich angegriffen werden. Fremdes Eigentum darf nicht versteckt, beschädigt oder gestohlen werden.

2.

Jeder hat das Recht auf ungestörtes Lernen. Um im Unterricht eine angemessene Lernsituation herzustellen gilt:
 
– Wir achten auf eine ruhige Atmosphäre im Unterricht.
– Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich.
– Notwendige Arbeitsmittel und Materialien werden mitgebracht.
– Der GSW-Planer wird regelmäßig geführt.
– Jacken und Mützen werden abgelegt.
– Elektronische Geräte bleiben am besten zu Hause. – Während des Unterrichts sind sie auf jeden Fall abgeschaltet.

3.

Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt oder zerstört, muss dafür sorgen, dass es wieder repariert wird. Wer etwas absichtlich zerstört, muss den Schaden auch bezahlen. Sprühdosen, Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

4.

In unserer Schule können wir uns nur dann wohlfühlen,
        
– wenn alle Papier und Abfall in die Müllbehälter werfen,
– wenn die Wände sauber bleiben,
– wenn nicht auf die Fußböden gespuckt wird,
– wenn die Toiletten sauber gehalten werden und
– wenn auf eine ruhige Atmosphäre im Gebäude geachtet wird.
– wenn Fahrräder, E-Roller, Roller usw. nur zum Ankommen und Abfahren auf bzw. vor dem Schulgelände genutzt werden und ausschließlich auf dem Außengelände, nicht im Gebäude, abgestellt werden.

5.

Das Mitbringen von Waffen und Drogen aller Art ist nicht gestattet.

6.

Das Schulgebäude und das gesamte Schulgelände sind rauchfreie Zonen gemäß Rauchfreiheitsgesetz. Dies gilt auch für die Zuwegungen ausgehend von der Lissaer Straße und vom Rübekamp.

7.

Um zu einer gesünderen Ernährung beizutragen, sind Chips, Schokolade und Ähnliches zur Schulzeit nicht erlaubt.

8.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist nur mit
Genehmigung erlaubt.

9.

Alle Schülerinnen und Schüler schalten internetfähige Geräte (z. B. Handy, privates Tablet, Smartwatch o.ä.) während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände aus und bewahren sie einschließlich Zubehör unsichtbar auf.
Über Ausnahmen können Mitarbeiter/-innen der Schule entscheiden.

10.

Film-, Foto- und Tonaufnahmen durch Schülerinnen und Schüler sind nur mit Einwilligung von Mitarbeitern/-innen der Schule möglich.

11.

Jeder hat das Recht und die Pflicht, Mitschüler/innen und Lehrer/innen auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen und bei Nichtbeachtung um Hilfe zu bitten und weitere Maßnahmen zu veranlassen. Auf der Grundlage dieser Schulordnung werden Jahrgangs- und Klassenregeln entwickelt.

12.

Wer diese Schulordnung nicht einhält, wird auf sein Fehlverhalten hingewiesen und muss unter Umständen mit Konsequenzen gemäß der Ordnungsmaßnahmen des Bremer Schulgesetzes rechnen.

aktualisiert am 09.12.2025
gültig ab 09.12.2025